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Historie
Zu einer Versammlung, die am 17. März 1929 für den Kreis
Arnsberg in Hüsten stattfand, hatten 18 Vereine 66 Vertreter
entsandt. Durch Vorträge des Vorsitzenden des Sauerländer
Heimatbundes Herrn Hoffmeister und der Herren Biggemann und Zanders
vom Olper Kreis-Schützenbund wurden die Vorteile eines Zusammenschlusses
aller Kreisvereine zwecks Gründung eines Kreisschützenbundes
Arnsberg erläutert.
Die Vereinsvertreter waren zunächst skeptisch, aber durch die
anschließende Ansprache konnten viele Bedenken ausgeräumt
werden, so dass sich schließlich eine mehrheitliche Zustimmung
fand. Die eigentliche Gründung wurde jedoch vertagt. Hier sollte
die Entscheidung noch zögernder Vereine abgewartet werden.
Sobald diese Ergebnisse vorlägen, könne der Kreis-Schützenbund
Arnsberg gegründet werden.
Um den Gedanken zur Gründung des Kreisschützenbundes zu
einem späteren Zeitpunkt umzusetzen, wurden folgende Schützenbrüder
als Bevollmächtigte bestellt:
- Ferdinand Aßmann, Oeventrop
- Johann Beilmann, Sundern
- Heinrich Berting, Neheim
- Wilhelm Rosenbaum, Hüsten
- Friedrich Schmidt-Richter, Allendorf
- Josef Schuhmacher, Bruchhausen.
Durch den besonderen Einsatz der Bevollmächtigten konnte die
Gründung des Kreisschützenbundes Arnsberg bereits am 16.
Februar 1930 im Gesellenhaus in Hüsten erfolgen. Der erste
Kreisvorstand setzte sich wie folgt zusammen:
- 1. Kreisoberst Wilhelm Rosenbaum, Hüsten
- 2. Kreisoberst Johann Beilmann, Sundern
- 1. Schriftführer Josef Hecking, Stemel
- 2. Schriftführer Josef Wortmann-Tigges, Langscheid
- 1. Schatzmeister Josef Plugge, Endorf
- 2. Schatzmeister Johannes Hüttemeister, Westenfeld.
Beisitzer: Carl Nellius, Rumbeck • Hermann Dickmeier, Stemel
• Anton Ries, Echthausen • Josef Funke, Freienohl •
Lehrer Georg Lazarus, Mellen.
Durch die Entwicklung während der Zeit des Nationalsozialismus
hatte sich auch der Kreisschützenbund Arnsberg dem „Führerprinzip“
unterzuordnen. Die Parteigrößen der NSDAP nahmen das
Heft fest in die Hand, so auch im Schützenwesen, und reglementierten
alles im Sinne des Dritten Reiches. In allen vorliegenden Schriftstücken
von 1934 bis 1939 sind keine weiteren Namen vermerkt, so dass davon
auszugehen ist, dass Hermann Förster aus Arnsberg in dieser
Zeit dem Kreisschützenbund Arnsberg als „Kreisschützenbundführer“
vorstand und ihn alle geführt hat. Während des Zweiten
Weltkrieges kamen allein althergebrachten Aktivitäten zum Erliegen.
Durch die Sorgen und Nöte der Nachkriegszeit lebte der Gedanke
an das Schützenwesen in den Städten und Dörfern des
Sauerlandes erst langsam wieder auf. Die ersten improvisierten Schützenfeste
knüpften an die Sitten und Bräuche der Vorkriegszeit an.
Am 16. November 1946 trafen sich auf Einladung des Vorsitzenden
der Schützenbruderschaft unter dem Schutze des hl. Geistes
Hüsten, Wilhelm Rosenbaum, im dortigen Kolpinghaus die Vertreter
von 32 Schützenvereinen des Kreises Arnsberg, um die erforderlichen
Regularien zur Wiederbegründung der Vereine des Kreisschützenbundes
Arnsberg zu erläutern.
Gastreferent war Herr Jäger von der Erzbruderschaft St. Sebastian
aus Köln, der die Anwesenden mit den Auflagen der damaligen
Militärregierung zwecks Wiederauflebens des Schützenwesens
vertraut machte. Nach Vorgaben der damaligen Militärregierung
waren nur kirchliche Bruderschaften zulässig. Zur Gründung
neuer Vereine, beziehungsweise deren Wiederaufleben war folgendes
erforderlich:
| a) |
Die
Vereine mussten den Namen „Bruderschaft“ und den
Namen des gewählten Schutzheiligen führen. |
| b) |
Der örtliche
Pfarrer mußte bestätigen, dass der Verein kirchliches
Brauchtum pflegt und im Widerstand gegen den Nationalsozialismus
stand. |
| c) |
Die Vereine mussten
eine Beitrittserklärung an die Erzbruderschaft in Köln
einreichen, mit der dann auch die Normalsatzungen anerkannt
wurden. |
| d) |
Der Name „Verein“
war nicht zulässig. |
Die Bruderschaft erhielt
dann von der Erzbruderschaft ihre Bestätigung und rechtliche
Anerkennung. (Es muss hier erwähnt werden, dass einzelne Schützenvereine
direkt an die Militärregierung herangetreten sind und von ihr
genehmigt wurden, wenn sie den Titel „Bruderschaft“
führten.)
Bedingt durch die Umstände der Nachkriegszeit wurde der Kreisschützenbund
Arnsberg erst am 08. November 1953 im Gasthof Esser in Hüsten
wieder gegründet. Erster Kreisoberst wurde Hugo Nückel
aus Hachen. Der Beitritt zum Sauerländer Schützenbund
erfolgte am 18. November gleichen Jahres in Meschede.
Der Kreisschützenbund Arnsberg besteht nach wie vor aus den
Schützenvereinigungen der ehemaligen Städte Arnsberg und
Neheim-Hüsten sowie den Ämtern Balve, Freienohl, Hüsten,
Sundern und Warstein, die identisch sind mit den Grenzen des Kreises
Arnsberg von 1817. Hinzu kommt, dass auch die Neuenrader Schützengesellschaft
e.V. dem Kreisschützenbund Arnsberg angegliedert ist.
Das erste Kreisschützenfest nach der Neugründung fand
am 10. und 11. September 1955 in Oeventrop statt. Kreisschützenkönig
wurde nach Scheibenschießen Reinhard Martin aus Oeventrop.
Zwei Jahre später, im Jahr 1957, wurde wieder auf einen Vogel
geschossen. 1959 wurde die Amtszeit der Kreisvorstandsmitglieder
von bisher 3 Jahre auf 4 Jahre verlängert.
Im westlichen Bereich des Kreisgebietes gab es Vereine und Bruderschaften,
die sich althergebracht immer schon zu den Städten in ihrer
Nachbarschaft Menden und Iserlohn hingezogen fühlten. Diese
lösten sich vom Kreisschützenbund Arnsberg und gründeten
im Jahr 1962 den Kreisschützenbund Iserlohn.
Um bei der Durchführung eines Kreisschütenfestes den Sonntag
von seiner Fülle an Aktivitäten zu entlasten, wurde das
Vogelschießen ab 1964 auf den Samstag vorverlegt.
In vielen Vereinigungen hatten sich zwischenzeitlich Sportschützenabteilungen
gebildet, die sich regen Zuspruchs erfreuten. Um diesen Gruppierungen
optimale Bedingungen zu verschaffen, schloss sich der Kreisschützenbund
Arnsberg im Jahr 1969 dem Westfälischen Schützenbund an.
Der damals geschlossene Vertrag hat noch heute in vollem Umfang
Gültigkeit.
Kreisschützenkönige gehören seit 1972 dem Kreisvorstand
an und erhalten nach ihrer Amtszeit eine Erinnerungsmedaille. Ebenso
erhalten ab 1972 alle Mitgliedsvereinigungen das Protokoll der jährlichen
Kreisversammlung.
Im Jahr 1975 beschließt die nordrhein-westfälische Landesregierung
eine kommunale Neugliederung. Der Landkreis Arnsberg wird aufgelöst
und in den neu geschaffenen Hochsauerlandkreis integriert.
Der Schützenkreis Arnsberg jedoch hält an seinem alten
Grenzverlauf von 1817 fest. Mitgliedsvereinigungen aus den Ämtern
Balve, Freienohl und Warstein, die politisch den Kreisen Meschede,
Soest und dem Märkischen Kreis zugeordnet wurden, gehören
weiterhin dem Kreischützenbund Arnsberg an. Die Neuenrader
Schützengesellschaft e.V. bleibt weiterhin im Kreisschützenbund
Arnsberg. Ab dem Jahr 1986 werden die gewählten Beisitzer der
Ämter und Städte in Amts- und Stadtoberste umbenannt.
Die laut Satzung jährlich einzuberufende Kreisversammlung wird
1992 von den Delegierten in Schützentracht besucht. Für
den musikalischen Rahmen, insbesondere beim Totengedenken und beim
Abspielen der Nationalhymne, ist der gastgebende Verein zuständig.
Im Jahr 1994 wird erstmals eine Informationsbroschüre herausgegeben.
Sie enthält die Namen und Anschriften aller Kreisvorstandsmitglieder,
die Namen der Vorstände der Mitgliedsvereine im Kreisschützenbund,
die Termine der Schützenfeste sowie die Namen aller Königspaare.
Zum 17. Kreisschützenfest im Jahr 1996 wird eine neue Kreisschützenkönigskette
angeschafft.
Am ersten Zusammentreffen der Vorsitzenden der Vereine und Bruderschaften
des Kreisschützenbundes Arnsberg am 06. April 2001 nehmen 35
Vorsitzende teil. Die Anwesenden empfehlen, die Veranstaltung zukünftig
regelmäßig abzuhalten.
Die Jugendarbeit im Kreisschützenbund Arnsberg soll gefördert
werden. Im November 1998 übernimmt ein Kreisjugendsprecher
diese Aufgabe. Beim Kreisschützenfest 1999 in Hüsten wird
erstmals um die Würde des Kreisjungschützenkönigs
geschossen.
Auf der Kreisversammlung am 16. März 2002 wird der Kreisvorstand
um das Amt des Kreisschatzmeisters als Mitglied des geschäftsführenden
Vorstandes erweitert.
Der Kreisjugendsprecher wird ebenfalls in seiner Aufgabe bestätigt
und als ordentliches Mitglied des Kreisvorstandes gewählt.
Die erforderlichen Satzungsänderungen werden beschlossen.
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Das Wappen |
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